Orthesen, Bandagen, Einlagen und Kompressionsstrümpfe unterstützen uns täglich an vielen Stellen in unserem Alltag. Doch wie jedes Hilfsmittel unterliegen auch sie dem Verschleiß und Materialermüdung. Dazu kommt, dass auch unser Körper sich verändert. Was einmal perfekt passte, kann nach Monaten einen Teil seiner Wirkung verlieren oder sogar Risiken mit sich bringen. Der Welttag der Patientensicherheit am 17. September steht 2026 unter dem Motto „Sichere Versorgung chronisch erkrankter Menschen“ ist ein guter Anlass, den eigenen Hilfsmitteln einmal genau auf den Zahn zu fühlen.
1. Orthesen: Wenn die Passform nicht mehr stimmt

Tipp vom Mitterle Experten: Klettverschlüsse lassen sich oft unkompliziert austauschen, ohne die gesamte Orthese zu ersetzen. Wir schauen uns das gerne an und beraten, ob eine Anpassung ausreicht oder eine Neuversorgung sinnvoller ist.
2. Bandagen: Elastizität ist alles

Tipp vom Mitterle Experten: Bandagen sollten schonend bei maximal 30 bis 40 Grad gewaschen werden, um die Fasern zu schonen. Trotzdem sind die meisten Bandagen nach spätestens sechs bis zwölf Monaten regelmäßiger Nutzung erneuerungsbedürftig. Wir beraten Sie bei uns gerne zur richtigen Pflege und zum richtigen Zeitpunkt für eine Neuversorgung.
3. Einlagen: Wenn die Dämpfung nachlässt

Tipp vom Mitterle Experten: Als Fußversorgungsspezialisten prüfen wir die Einlagen bei uns auf Dämpfung, Verformung und Passgenauigkeit. Neue Beschwerden an Knie, Hüfte oder Rücken können auf einen veränderten Einlagenbedarf hinweisen. Wir schauen uns das gemeinsam mit Ihnen an.
4. Kompressionsstrümpfe: Die 6-Monate-Regel

Tipp vom Mitterle Experten: Nach spätestens sechs Monaten empfehlen wir, den Kompressionsdruck prüfen zu lassen. Wir messen und beraten direkt bei uns im Haus. Bei Gewichtsveränderung oder veränderten Ödemen ist eine neue Messung auch früher sinnvoll, da ein falsch sitzender Strumpf seinen Zweck nicht erfüllen kann.
Was übernimmt die Krankenkasse?
Bei vielen Hilfsmitteln übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Wie die Verbraucherzentrale erklärt, gilt für Versicherte ab 18 Jahren eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Hilfsmittel.
Wichtig zu wissen: Reparaturen an Hilfsmitteln sind zuzahlungsfrei. Bei notwendiger Neuversorgung kann der Arzt eine neue Verordnung ausstellen, auch wenn das Hilfsmittel noch keine bestimmte Nutzungsdauer hinter sich hat, sofern die medizinische Notwendigkeit belegt ist. Kompressionsstrümpfe werden in der Regel mit zwei Paar pro Jahr auf ärztliche Verordnung übernommen, bei nachgewiesenem Mehrbedarf auch mehr.
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